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Sonstige Lichttechnik Lampen, Stative, Traversen

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Alt 10.04.2009, 20:14
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Lasereffects

Moinsen zusammen.

habe mir mal dieses Teil zugelegt. Zu Hause schon mal getestet und für gut befunden. Zaubert richtig Fläche an die Decke, und dafür möchte ich es auch ausschließlich einsetzen. Es soll also nicht auf die Party-Peoples strahlen.

Und der Preis ist ok.

Da ich aber auf Nummer Sicher gehen will würde ich gerne wissen wo und wie ich die Lizenz als Laserschutzbeauftragter bekomme und was das in etwa kostet.

Muss dazu sagen dass das Video nicht das zeigen kann was das Gerät tatsächlich bringt. Da reicht ein Gerät völlig aus bei unserer üblichen VA-Größe.
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Alt 10.04.2009, 20:24
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AW: Lasereffects

Ich hab von Laserworld den CL-200 RGY und den Schein zum Laserschutzbeauftragten im MusicStore in Köln gemacht (Veranstalter: Laserworld). Der Schein sollte eigentlich 150,- € kosten, aber wenn man direkt im Anschluss an das Seminar einen Laser von denen gekauft hat, wurde das verrechnet.

Dieses Seminar in Köln findet m. W. alle 3 Monate statt und teilweise kommen die Leutchen von weit her (in meinem Seminar war damals sogar einer aus Bayern dabei ). Wo was in Deiner Ecke stattfindet kann ich nicht sagen, aber die Firma Laserworld kann Dir sicher Auskunft geben (und evtl. wird die Gebühr ja dann wieder verrechnet )
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Alt 11.04.2009, 01:00
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AW: Lasereffects

Danke, das hilft mir doch mal weiter. Werde ich doch gleich mal bei Laserworld anfragen.
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Alt 15.04.2009, 21:57
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AW: Lasereffects

Habe den 3b Laser gecanceled. Bei der breiten Streuung des Lichteffects ist ein Laser in der Kategorie bei dem was ich z.B. so mache nicht zu verantworten.

Du hast überall Reflektionspunkte, und sei es nur ein Halo-Einbauspot der Deckenbeleuchtung den du übersiehst, da ist es nicht zu verantworten wenn z.B. ein Kind dann fasziniert in den Laser guckt und Schaden nimmt.

Das Thema Laser ist somit für mich nicht mehr relevant.
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Alt 17.04.2009, 14:14
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AW: Lasereffects

Zitat:
Zitat von DJ Jupp Beitrag anzeigen
Bei der breiten Streuung des Lichteffects ist ein Laser in der Kategorie bei dem was ich z.B. so mache nicht zu verantworten.
Genau die gleiche Erfahrung die ich machen musste. Erst im Laserschutzkurs wurde mir bewusst das ich meinen ursprünglichen Plan nicht verwirklichen konnte. Ich wollte damals allen ernstens so ziemlich bei jeder Hochzeit den Laser einsetzen und dachte das der am DJ-Stand in etwa 2,30 m Höhe mit Abstand von 5 m zur Tanzfläche angebracht werden kann .

Aber auf der anderen Seite bin ich froh das ich wenigstens 1) mehrere Laser habe und 2) die bei größeren Veranstaltungen gegen entsprechende Mehrkosten einsetzen kann .
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Alt 17.04.2009, 20:32
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AW: Lasereffects

Ich habe den Gadanken an Laser ganz begraben. Die kleinen Popeldinger bringen nichts und die, die was her machen fangen bei Class 3b und 4 an. Ohne Laser brauche ich auch keinen Kurs und das war es dann für mich in dem Bereich.

Es gibt auch schöne ähnliche Effects die ungefählich sind.
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Alt 09.02.2010, 09:06
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AW: Lasereffects

Hallo,
da seit dem letzten Eintrag viel Zeit ins Land gegangen ist und sich die Preise für Laser nach unten bewegen und die technische Ausstattung immer höher wird, sind die Laser wieder auf vielen Wunschlisten gelandet. Hürde, der Schein zum Laserschutzbeauftragten. Wer in Norddeutschland wohnt, kann jetzt in Hamburg einen bezahlbaren Kurs buchen.
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Alt 09.02.2010, 10:20
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AW: Lasereffects

Moin Uli!

Kannst Du mal die Adresse posten? Danke!


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Alt 09.02.2010, 10:51
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Ja, moin

der Kurs wurde auf Grund von vielen Nachfragen auf unseren Treffen bei der IGDJ ins Leben gerufen. Ruf mal die Seite igdj auf. Anmeldung ist erforderlich.
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Alt 09.02.2010, 17:51
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AW: Lasereffects

Ich finde es immer wieder traurig, dass diese Dinger überhaupt noch verkauft werden.

Meine Meinung: Egal ob man Laserschutzbeauftragter ist oder nicht - diese Dinger haben auf mobilen Veranstaltungen nichts zu suchen und selbst bei Festinstallationen halte ich die Dinger für verantwortungslos. Die wahre Ausgangsleistung ist bei diesen China-Schrott Geräten doch sowieso mehr glücksache.

Vor allem finde ich es einen Witz, wenn ein Hersteller solcher Geräte Kurse zum Laserschutzbeauftragen anbietet. Das wäre so, als wenn ein Autohersteller jedem Autofahrer gleich einen Kurs als TÜV-Ing. dabei schenkt!

Jeder sollte sich bewußt sein, dass er extrem mit der Gesundheit von Gästen spielt!
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DJ-Sven
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Alt 09.02.2010, 18:47
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dj-uli dj-uli ist offline
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AW: Lasereffects

Zitat:
Zitat von Sven Peters Beitrag anzeigen
Meine Meinung: Egal ob man Laserschutzbeauftragter ist oder nicht - diese Dinger haben auf mobilen Veranstaltungen nichts zu suchen und selbst bei Festinstallationen halte ich die Dinger für verantwortungslos.
Das kann jeder halten wie er will. Ich finde, es kann eine Bereichrung eines Events sein.

Zitat:
Zitat von Sven Peters Beitrag anzeigen
Die wahre Ausgangsleistung ist bei diesen China-Schrott Geräten doch sowieso mehr glücksache.
Jetzt kommen wir ins Tal der Ahnungslosen.
Wer aus China kauft ist selber schuld. Es gibt genug europäische Hersteller. z.B. Laserworld. Und eine Festinstallation ohne TÜV-Abnahme geht überhaupt nicht. Voraussetzung dafür sind Geräte, die die technischen Anforderungen entsprechen, also CE, GS, VDE und TÜV und ein Laserschutzbeauftrager vor Ort, sonst keine Abnahme.

Zitat:
Zitat von Sven Peters Beitrag anzeigen
Vor allem finde ich es einen Witz, wenn ein Hersteller solcher Geräte Kurse zum Laserschutzbeauftragen anbietet. Das wäre so, als wenn ein Autohersteller jedem Autofahrer gleich einen Kurs als TÜV-Ing. dabei schenkt!
Wir verlassen das Tal der Ahnungslosen und betreten das Tal der Unwissenden.
Der Titel Laserschutzbeauftrager berechtigt nicht zur technischen Abnahme der Geräte, sondern zur Inbetriebnahme und Durchführung der VA. gemäß BGI 832, BGI 5007, BGV B2 und genau diese Vorschriften werden in einem Kurs zum Laserschutzbeauftragten vermittelt plus die technischen. Für eine öffentliche Veranstaltung müssen die Geräte vorher vom TÜV abgenommen werden.

Zitat:
Zitat von Sven Peters Beitrag anzeigen
Jeder sollte sich bewußt sein, dass er extrem mit der Gesundheit von Gästen spielt!
Jetzt wird es ganz dunkel. Keiner spielt mit der Gesundheit der Gäste. Deswegen ist der Laserschutzbeauftragte zwingend ab Laser der Klasse 3b vorgeschrieben. Sonst kein Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Und wo wir schon dabei sind, sollte jeder Profi-DJ auch den DJ-Führerschein haben. Kein Gesetz, aber sehr hilfreich.
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Alt 09.02.2010, 21:21
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ja uli kann dir nur zustimmen !!!!
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Alt 09.02.2010, 23:03
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Zitat:
Jetzt kommen wir ins Tal der Ahnungslosen.
Wer aus China kauft ist selber schuld. Es gibt genug europäische Hersteller. z.B. Laserworld. Und eine Festinstallation ohne TÜV-Abnahme geht überhaupt nicht. Voraussetzung dafür sind Geräte, die die technischen Anforderungen entsprechen, also CE, GS, VDE und TÜV und ein Laserschutzbeauftrager vor Ort, sonst keine Abnahme.
Hahaha... ich habe nie behauptet, das es nicht ordentliche Hersteller gibt, aber wenn Du glaubst, dass heute ein Gerät was im VK 99 Euro (z.B. EL-60G) kostet in Europa gebaut wird, dann glaube es eben... für 99 Euro wird ein Schweizer vielleicht gerade mal eine Aufkleber auf den Karton machen.

Zitat:
Für eine öffentliche Veranstaltung müssen die Geräte vorher vom TÜV abgenommen werden.
Ach, und bei privaten Veranstaltungen ist es egal, wenn alle hinterher blind sind?

Zitat:
Der Titel Laserschutzbeauftrager berechtigt nicht zur technischen Abnahme der Geräte, sondern zur Inbetriebnahme und Durchführung der VA.
Ja, aber eine ordnungsgemäße Inbetriebnahme setzt voraus, dass der Laser in Ordnung ist. Einmal beim Transport etwas unglücklich aufgeschlagen und schon kann die Leistung sich verändert haben (dejustierung der Elektronik oder Optik).

Zitat:
Sonst kein Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung.
Eine Versicherung kann auch kein Gewissen beruhigen, wenn erst einmal jemand zu Schaden gekommen ist!

Ich sehe es mal so: Als ich damals in meiner Radio- und Fernsehtechnikerzeit noch Laser an CD-Playern justiert habe, wurde selbst bei Klasse 1 Lasern immer vor den Gefahren gewarnt. Fakt ist aber, dass ab Klasse 3A bei Brillenträgern bei direktem Blick in den Lichtstrom Schäden hervorgerufen werden. Das hat nichts mit dem Tal der Ahnungslosen zu tun. Um einen direkten Blick auszuschliessen musst Du also den Laser schon gegen die Decke strahen lassen und dann auch noch ausschliessen, dass er reflektiert wird. Wenn Du das kannst ... TOLL!!!
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DJ-Sven
  #14     Nach oben
Alt 09.02.2010, 23:23
Felix aus WOH Felix aus WOH ist offline
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AW: Lasereffects

habe nen laser klasse 3b (private va's)
muss ich mir da jetzt auch sorgen machen?

siehe bild... (nicht zu sehen - gerichtet auf Tanzfläche)





sollte ich das so unbedingt unterlassen???
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Alt 09.02.2010, 23:28
Felix aus WOH Felix aus WOH ist offline
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Felix aus WOH befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Lasereffects

da muss ich dazu sagen, als ich dne gekauft habe, stand nur in meinungen, das er nach langem betrieb leichte kopfschmerzen hervorrufen kann...

jetzt habe ich nochmal geschaut, und warnungen gelesen :-/ aber was meint ihr?

http://www.thomann.de/de/stairville_...e_100r_red.htm

habe diesen: http://www.thomann.de/de/stairville_..._30g_green.htm
(...in grün, andere werte als der rote...)

Geändert von Felix aus WOH (09.02.2010 um 23:29 Uhr).
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